• 2023
  • 2018
  • Jetzt bei uns: Der neue, kostenlose Ford Video Check.1

    Beim kostenlosen Ford Video Check erhalten Sie von uns ein kurzes Video inkl. Kosteneinschätzung und entscheiden dann selbst, welche Arbeiten wir durchführen sollen.

    In diesem Video dokumentieren und erläutern wir alle notwendigen Reparaturen an Ihrem Ford. So haben Sie die Gewissheit, dass Sie alle Schritte verstehen und nachvollziehen können, bevor Sie den Reparaturauftrag erteilen.

    Wir sind der Meinung: Vertrauen ist essenziell, wenn es um Ihre Sicherheit geht. Uns ist deshalb besonders wichtig, dass Sie jederzeit über den Zustand Ihres Ford informiert sind und sofort sehen können, welche Kosten für Sie durch Reparaturen an Ihrem Fahrzeug entstehen. Das verstehen wir unter größtmöglicher Transparenz und Kostenkontrolle.

    Erleben Sie es selbst bei Ihrem nächsten Service-Termin.

    1Durchzuführende Reparaturen sind kostenpflichtig und gesondert zu beauftragen.

    In diesem Video dokumentieren und erläutern wir alle notwendigen Reparaturen an Ihrem Ford. So haben Sie die Gewissheit, dass Sie alle Schritte verstehen und nachvollziehen können, bevor Sie den Reparaturauftrag erteilen.

    Wir sind der Meinung: Vertrauen ist essenziell, wenn es um Ihre Sicherheit geht. Uns ist deshalb besonders wichtig, dass Sie jederzeit über den Zustand Ihres Ford informiert sind und sofort sehen können, welche Kosten für Sie durch Reparaturen an Ihrem Fahrzeug entstehen. Das verstehen wir unter größtmöglicher Transparenz und Kostenkontrolle.

    Erleben Sie es selbst bei Ihrem nächsten Service-Termin.

    1Durchzuführende Reparaturen sind kostenpflichtig und gesondert zu beauftragen.
  • KSNI Förderprogramm

    Das KSNI-Programm, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgelegt wurde, steht für "Kommunalrichtlinie Elektromobilität im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr". Es handelt sich dabei um ein Förderprogramm, das sich an Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen richtet und darauf abzielt, den Einsatz von Elektrofahrzeugen im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr zu unterstützen.
     
    Das KSNI-Programm fördert den Kauf von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe ist dabei gestaffelt und beträgt für die ersten 50 Fahrzeuge einer Kommune 80 % der förderfähigen Kosten, für die folgenden 50 Fahrzeuge 60 % und für die darauf folgenden 50 Fahrzeuge 40 %.
     
    Die förderfähigen Kosten umfassen dabei unter anderem den Kaufpreis des BEV, die Kosten für die Fahrzeugladeinfrastruktur sowie die Kosten für die notwendigen Umbauten, die für den Einsatz des Elektrofahrzeugs im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr erforderlich sind.
     
    Die genauen Förderbedingungen und Antragsvoraussetzungen können auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) unter https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/KlimaschutzundMobilitaet/KSNI/Ksni_node.html eingesehen werden.

    Um einen Förderantrag für das KSNI-Programm zu stellen, müssen die Antragsunterlagen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Der Antrag kann nur online über das Antragsportal des BAG gestellt werden.
     
    Die Antragsteller müssen dabei einige Informationen und Nachweise zur Verfügung stellen, um die Förderfähigkeit ihres Vorhabens zu belegen. Dazu gehören unter anderem:
     
    Angaben zur Kommune oder zum kommunalen Unternehmen, einschließlich einer Bestätigung über die Beteiligung am KSNI-Programm
    Eine Beschreibung des Vorhabens und der geplanten Investitionen
    Eine Erklärung über die Erfüllung der Förderbedingungen und der Mindestanforderungen an die geförderten Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
    Ein Finanzierungsplan, der den Eigenanteil des Antragstellers und die beantragte Fördersumme darstellt
    Außerdem müssen die Antragsteller den Förderantrag vor Beginn der Investition stellen, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist.
     
    Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung können auf der Website des BAG oder bei den zuständigen Stellen der Kommune oder des Bundeslandes eingeholt werden.
    17.03.2023
    Presse

    KSNI Förderprogramm

    Das KSNI-Programm, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aufgelegt wurde, steht für "Kommunalrichtlinie Elektromobilität im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr". Es handelt sich dabei um ein Förderprogramm, das sich an Kommunen, kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen richtet und darauf abzielt, den Einsatz von Elektrofahrzeugen im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr zu unterstützen.
     
    Das KSNI-Programm fördert den Kauf von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Förderhöhe ist dabei gestaffelt und beträgt für die ersten 50 Fahrzeuge einer Kommune 80 % der förderfähigen Kosten, für die folgenden 50 Fahrzeuge 60 % und für die darauf folgenden 50 Fahrzeuge 40 %.
     
    Die förderfähigen Kosten umfassen dabei unter anderem den Kaufpreis des BEV, die Kosten für die Fahrzeugladeinfrastruktur sowie die Kosten für die notwendigen Umbauten, die für den Einsatz des Elektrofahrzeugs im kommunalen Nutzfahrzeugverkehr erforderlich sind.
     
    Die genauen Förderbedingungen und Antragsvoraussetzungen können auf der Website des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) unter https://www.bag.bund.de/DE/Foerderprogramme/KlimaschutzundMobilitaet/KSNI/Ksni_node.html eingesehen werden.

    Um einen Förderantrag für das KSNI-Programm zu stellen, müssen die Antragsunterlagen beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden. Der Antrag kann nur online über das Antragsportal des BAG gestellt werden.
     
    Die Antragsteller müssen dabei einige Informationen und Nachweise zur Verfügung stellen, um die Förderfähigkeit ihres Vorhabens zu belegen. Dazu gehören unter anderem:
     
    Angaben zur Kommune oder zum kommunalen Unternehmen, einschließlich einer Bestätigung über die Beteiligung am KSNI-Programm
    Eine Beschreibung des Vorhabens und der geplanten Investitionen
    Eine Erklärung über die Erfüllung der Förderbedingungen und der Mindestanforderungen an die geförderten Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur
    Ein Finanzierungsplan, der den Eigenanteil des Antragstellers und die beantragte Fördersumme darstellt
    Außerdem müssen die Antragsteller den Förderantrag vor Beginn der Investition stellen, da eine rückwirkende Förderung nicht möglich ist.
     
    Weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung können auf der Website des BAG oder bei den zuständigen Stellen der Kommune oder des Bundeslandes eingeholt werden.
  • Sozial und Mobil

    Das Förderprogramm "Sozial und Mobil" hat zum Ziel, die Mobilität von Menschen in sozialen Einrichtungen zu verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finanziert und vom Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.
     
    Das Programm unterstützt die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern sowie die Installation von Ladeinfrastruktur. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 16.000 Euro pro Fahrzeug bzw. 4.000 Euro pro Lastenfahrrad oder Fahrradanhänger.
     
    Das Programm richtet sich an soziale Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Kindergärten oder Jugendzentren. Auch Vereine, die sich in der Jugendarbeit oder Behindertenbetreuung engagieren, können von dem Programm profitieren. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen gemeinnützig sind und ihre Aktivitäten im Bereich der Mobilität umwelt- und klimafreundlicher gestalten wollen.
     
    Das Förderprogramm "Sozial und Mobil" soll dazu beitragen, die Mobilität in sozialen Einrichtungen nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es ist eine Chance für soziale Einrichtungen, ihre Mobilität auf klimafreundliche Alternativen umzustellen und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten.

    Die besten Informationen zum Förderprogramm "Sozial und Mobil" finden Sie auf der offiziellen Website des Projektträgers Jülich (PtJ), der das Programm umsetzt. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderbedingungen, Antragsverfahren und den geförderten Maßnahmen.
     
    Die Website des Programms lautet: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil
     
    Auf dieser Website finden Sie auch die Kontaktdaten des PtJ, falls Sie weitere Fragen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.
    17.03.2023
    Presse

    Sozial und Mobil

    Das Förderprogramm "Sozial und Mobil" hat zum Ziel, die Mobilität von Menschen in sozialen Einrichtungen zu verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das Programm wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) finanziert und vom Projektträger Jülich (PtJ) umgesetzt.
     
    Das Programm unterstützt die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern sowie die Installation von Ladeinfrastruktur. Die Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten und maximal 16.000 Euro pro Fahrzeug bzw. 4.000 Euro pro Lastenfahrrad oder Fahrradanhänger.
     
    Das Programm richtet sich an soziale Einrichtungen wie beispielsweise Pflegeheime, Behinderteneinrichtungen, Kindergärten oder Jugendzentren. Auch Vereine, die sich in der Jugendarbeit oder Behindertenbetreuung engagieren, können von dem Programm profitieren. Voraussetzung ist, dass die Einrichtungen gemeinnützig sind und ihre Aktivitäten im Bereich der Mobilität umwelt- und klimafreundlicher gestalten wollen.
     
    Das Förderprogramm "Sozial und Mobil" soll dazu beitragen, die Mobilität in sozialen Einrichtungen nachhaltiger zu gestalten und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Es ist eine Chance für soziale Einrichtungen, ihre Mobilität auf klimafreundliche Alternativen umzustellen und damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Umwelt zu leisten.

    Die besten Informationen zum Förderprogramm "Sozial und Mobil" finden Sie auf der offiziellen Website des Projektträgers Jülich (PtJ), der das Programm umsetzt. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Förderbedingungen, Antragsverfahren und den geförderten Maßnahmen.
     
    Die Website des Programms lautet: https://www.erneuerbar-mobil.de/foerderprogramme/sozial%26mobil
     
    Auf dieser Website finden Sie auch die Kontaktdaten des PtJ, falls Sie weitere Fragen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.
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